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Stillstand ist Rückschritt – die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils

Datum:
Veröffentlicht: 19.4.13
Von:
HA PP
Einige erinnern sich sicher noch an die Zeiten, wo die liturgische Sprache überwiegend lateinisch war, der Priester mit dem Rücken zum Volk, als sein erster Vorbeter, die Messe feierte. Das alles war auf einmal vorbei, 1963 verabschiedete das II: Vatikanum als erste Konstitution die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“. Sie ermöglichte Deutsch als Sprache im Gottesdienst, der Altar rückte näher zur Gemeinde. Diese Konstitution war lange vorbereitet worden, weil die Konzilsväter von der Bedeutung der Liturgie für den Glauben der Gemeinde überzeugt waren und wussten, dass sich etwas ändern musste.

Einige erinnern sich sicher noch an die Zeiten, wo die liturgische Sprache überwiegend lateinisch war, der Priester mit dem Rücken zum Volk, als sein erster Vorbeter, die Messe feierte. Das alles war auf einmal vorbei, 1963 verabschiedete das II: Vatikanum als erste Konstitution die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“. Sie ermöglichte Deutsch als Sprache im Gottesdienst, der Altar rückte näher zur Gemeinde.  Diese Konstitution war lange vorbereitet worden, weil die Konzilsväter von der Bedeutung der Liturgie für den Glauben der Gemeinde überzeugt waren und wussten, dass sich etwas ändern musste.

Die Abteilung Liturgische Bildung und die Abteilung Aus- und Weiterbildung des Ordinariates hatten zu einer Relecture dieser Konstitution eingeladen mit dem Referenten Prof. Dr. Winfried Haunerland, München. Er stellte die wichtigsten Neuerungen, die Konsequenzen bis heute haben, vor.

Eine der entscheidenden Neuerungen findet sich in Artikel 14: „Die Mutter Kirche wünscht sehr, Alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, „ das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige  Stamm, das Eigentumsvolk“ ( 1 Petr 2,9; vgl.2,4-5) kraft der Taufe Recht und Amt besitzt…“  Von daher beschreibt das Stichwort “tätige Teilnahme“ eine der zentralen Neuausrichtungen der Liturgie, nämlich, dass alle Mitfeiernden Subjekte des liturgischen Handels sind, nicht nur der Priester. Damit verbindet das Konzil, dass die Priester in der Verkündigung und in der Gestaltung des Gottesdienstes die Gläubigen  in diesen Dienst in der jeweils konkreten Situation einführen müssen. Gemeinde kommt nicht zusammen, um sich selbst zu feiern, sondern um Gott in ihrer Mitte eine Rolle spielen zu lassen. Das steht – wie die Brennpunkte einer Ellipse – in Beziehung zu dem zweiten zentralen Begriff, dem Paschamysterium. Hier geht es um die innere Orientierung. Paschamysterium meint die vergegenwärtigende Erinnerung an den Tod, die Auferstehung und die Himmelfahrt Jesu Christi, so wie wir nach der Wandlung beten: „Deinen Tod, o Herr verkünden wir und Deine Auferstehung preisen wir, bis Du kommst in Herrlichkeit.“  Die Gemeinde lässt sich von Jesus in seine Geschichte einbinden, feiert sie im Heute und erhofft sich daraus von Gott her eine Kraft für die Zukunft.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reflektierten diesen Anspruch auf die liturgischen Feiern in ihren Gemeinden und entdeckten, dass es bleibende Herausforderungen sind. Was bedeutet das z.B. für die Feier der Messe am Sonntag, für das österliche Triduum oder für die Feier des Begräbnisses? Entsprechend dem Thema „Stillstand ist Rückschritt“ gingen sie mit der Ermutigung für die kleinen Schritte.