Der Dienst der pastoralen Mitarbeiter/innen in den Gemeinden und Orten der Sonder- und Kategorialseelsorge wird in einer Arbeitsumschreibung näher geregelt. Gemeindereferenten/innen sind in der Regel dem gemeindlichen Dienst zugeordnet, Pastoralreferenten/innen übernehmen häufig Aufgaben im überpfarrlichen Bereich sowie in der Sonder- und Kategorialseelsorge.
An ihrem Dienstort sind sie eingebunden in regelmäßige Dienstgespräche. Die Begleitung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im beruflichen Alltag ist die Aufgabe des Pfarrers bzw. des/der Verantwortlichen einer Einrichtung der Sonder- oder Kategorialseelsorge.
Im Dekanat arbeiten die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen der Gemeinden mit den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern/innen der Sonder- und Kategorialseelsorge im Sinne einer "Pastoral im Netzwerk" zusammen.