Fahrtkostenabrechnung wird sich ab 2024 ändern!
Fahrtkosten können wie folgt erstattet werden:
- Der/Die Pfarrsekretär/in reicht die entstandenen Fahrtkosten mit dem Antrag "Fahrtkostenabrechnung" und evtl. Belegen bei der zuständigen Kirchenstiftung ein.
- Der Eingang einer Erstattung muss durch einen Quittungsbeleg oder durch die Kopie des Kontoauszuges nachgewiesen werden.
- Die Kirchenstiftung reicht keinen Antrag mehr bei der Diözese ein, sondern es wird über ein neues System eine automatische Zuweisung erfolgen, die sich an einem gewissen Schlüssel berechnet. Näheres dazu wird im Laufe des Jahres 2024 von der Finanzkammer erläutert werden. Wichtig: reichen Sie bei uns keine Abrechnungen mehr ein!
Nachfolgend die entsprechenden Anträge zum Downloaden.
- Formular "Ausbildung" - verwenden Sie bitte für die Einführungstage, den Meldewesen Plus Grundkurs und Intentio für neue Mitarbeitende bzw. für alle die Kurse, die Ihr Dienstvorsetzte/r als "angeordnet" erklärt. Dann gilt der Kostenzuschuss von 0,30€ pro km.
- Formular "Fortbildung" - verwenden Sie bitte für die freiwilligen inhaltlichgeprägten Fortbildungen und Kurse im Bereich Meldewesen Plus, Intentio sowie Officeschulungen, sofern sie nicht als angeordnet gelten,
Bitte beachten: Das Formular muss erst auf dem PC abgespeichert werden, bitte erst dann bearbeiten und abspeichern.