Zum Inhalt springen

Sonstige Informationen

Fahrtkostenabrechnung

Fahrtkosten können wie folgt erstattet werden:

  • Der/Die Pfarrsekretär/in reicht die entstandenen Fahrtkosten mit dem Antrag "Fahrtkostenabrechnung" und evtl. Belegen bei der zuständigen Kirchenstiftung ein.
  • Der Eingang einer Erstattung muss durch einen Quittungsbeleg oder durch die Kopie des Kontoauszuges nachgewiesen werden.
  • Die Kirchenstiftung kann bei der Erzdiözese diese Auslagen wiederum beantragen. Zum oben genannten Antrag und einem Nachweis der Erstattung muss noch der Antrag "Antrag_Kist" ausgefüllt und beigelegt sein. 
  • Nach Prüfung und evtl. Genehmigung wird die Erstattung zweimal jährlich (Juli und Dezember) an die Kirchenstiftung überwiesen.
  • Nachfolgend die entsprechenden Anträge zum Downloaden.
  • Formular "Ausbildung" - verwenden Sie bitte für die Einführungstage, den Meldewesen Plus Grundkurs und Intentio für neue Mitarbeitende.
  • Formular "Ausbildung" - verwenden Sie auch bei Fortbildungen, die vom Dienstgeber angeordnetet werden (z. B. Einführung Intentio)

Achtung: Ab 2023 können 0,30 € für die "Ausbildung" abgerechnet werden. Aktuell bitte im Formular selbst ändern.

  • Formular "Fortbildung" - verwenden Sie bitte für die freiwilligen inhaltlichgeprägten Fortbildungen und Kurse im Bereich Meldewesen Plus, Intentio sowie Officeschulungen.

Bitte beachten: Das Formular muss erst auf dem PC abgespeichert werden, bitte erst dann bearbeiten und abspeichern.