Fahrtkostenabrechnung
Fahrtkosten können wie folgt erstattet werden:
- Der/Die Pfarrsekretär/in reicht die entstandenen Fahrtkosten mit dem Antrag "Fahrtkostenabrechnung" und evtl. Belegen bei der zuständigen Kirchenstiftung ein.
- Der Eingang einer Erstattung muss durch einen Quittungsbeleg oder durch die Kopie des Kontoauszuges nachgewiesen werden.
- Die Kirchenstiftung kann bei der Erzdiözese diese Auslagen wiederum beantragen. Zum oben genannten Antrag und einem Nachweis der Erstattung muss noch der Antrag "Antrag_Kist" ausgefüllt und beigelegt sein.
- Nach Prüfung und evtl. Genehmigung wird die Erstattung zweimal jährlich (Juli und Dezember) an die Kirchenstiftung überwiesen.
- Nachfolgend die entsprechenden Anträge zum Downloaden.
- Formular "Ausbildung" - verwenden Sie bitte für die Einführungstage, den Meldewesen Plus Grundkurs und Intentio für neue Mitarbeitende.
- Formular "Ausbildung" - verwenden Sie auch bei Fortbildungen, die vom Dienstgeber angeordnetet werden (z. B. Einführung Intentio)
Achtung: Ab 2023 können 0,30 € für die "Ausbildung" abgerechnet werden. Aktuell bitte im Formular selbst ändern.
- Formular "Fortbildung" - verwenden Sie bitte für die freiwilligen inhaltlichgeprägten Fortbildungen und Kurse im Bereich Meldewesen Plus, Intentio sowie Officeschulungen.
Bitte beachten: Das Formular muss erst auf dem PC abgespeichert werden, bitte erst dann bearbeiten und abspeichern.